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20.07.2025 , 12:19 Uhr
Rechtsstaatlich würde ich erwarten, dass im Falle von Menschenrechtsverletzungen ein Verfahren vor dem Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anzustreben ist. Die große mediale Aufmerksamkeit des Falles und die hohe Unterstützung von M.T. in linken Gruppen sollte es sicher möglich machen, dass diverse NGOs eine solche Vorgehensweise unterstützen.
Meiner Recherche nach existiert aber keine entsprechender Antrag. In diesem Fall muss man davon ausgehen, dass die Vorwürfe gegenüber Ungarn zwar sicher nicht beliebig substanzlos sind, aber auch nicht gravierend genug, um ein Verfahren anzustoßen.
Fazit: Solange es kein entsprechendes Verfahren bzw. Urteil dazu im EMGR dazu gibt, ist es gut und richtig, dass M.T. in Ungarn vor Gericht steht. Die Frage der Rechtmäßigkeit der Auslieferung muss vor Deutschen Gerichten geklärt werden.
zum Beitrag20.07.2025 , 11:59 Uhr
Hier sollte ein faires Verfahren verwendet werden anstelle einer bevormundenden Quote. Die Anzahl an Zuschauer und Zuschauerinnen pro Spiel ist eine gute Kennzahl. Wenn genauso viele Menschen Frauenfußball wie Männerfußball sehen möchten ist das ja prima.
Wenn die Menschen aber eins der beiden weniger sehen wollen, dann sollen sie damit auch nicht zwangsbelästigt werden.
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