Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
19.02.2021 , 14:32 Uhr
Ich gehöre vollkommen zu Recht zu der Gruppe, die als letztes geimpft wird (52, gesund, kein Problem mit Homeoffice). Ich würde sofort den Impfstoff nehmen. Aktuell ist die Impfstoffvergabe in der Tat kein "Wunschkonzert", da zu wenig Impfstoff zur Verfügung steht. Wer jetzt das Angebot einer Impfung bekommt, sollte dies wahrnehmen. Richtig ist: Zwingen kann und soll man niemanden. Aber: Wer das Angebot bekommen hat und es nicht annimmt, sollte erst nach mir wieder die Möglichkeit zur Impfung haben. Als jemand, der ganz hinten in der Prioritätenliste steht, halte ich das Verhalten der Leute, die hohe Priorität haben und den Impfstoff gerne selber wählen möchten, für arrogant. Es geht hier um die Verteilung eines sehr knappen, aber lebensrettenden Impfstoffes. Wenn irgendwann für alle genug Impfstoff da ist, kann auch jeder wählen.
zum Beitrag29.01.2021 , 19:40 Uhr
...so hier ist Teil 2: Meine Einschätzung des Inhaltes des Vertrages.
Wie verstehe ich den Vertrag? - AstraZeneca hat garantiert, dass keine anderen Verpflichtungen der Erfüllung der Lieferung der 300mio Dosen entgegenstehen. Die Aussage "Das UK hat früher bestellt" ist irrelevant (ein Vertrag steht zunächst mal nie im Zusammenhang mit einem anderen Vertrag mit einem Dritten). Im Gegenteil kann man sagen, dass AstraZeneca den Vertrag in dem Wissen unterzeichnet hat, dass es schon Lieferverpflichungen anderen gegenüber eingegangen ist und hier explizit bestätigt, dass diese der Pflicht der Lieferung der 300mio Dosen nicht im Wege stehen. -Alle 4 Standorte, einschl. der in Großbritannien, müssen die EU beliefern. -AstraZeneca hat sich verpflichtet, den "best reasonable effort" zur Erfüllung der Lieferungen zu tätigen. (Ich habe leider keine gute Übersetzung hierfür. "besten, üblichen und nachvollziehbaren Aufwand" wäre mein Vorschlag: Es heißt salopp: Was man üblicherweise erwarten darf).
Was bedeutet das? Die Lage ist nicht ganz eindeutig, durch die Einschränkung "best resonable effort". Ich leite aber daraus ab: -Auf Grund des Vertrages kann man erwarten, dass AstraZeneca die Lieferungen entsprechend vorbereitet und zumindest eine gewisse Menge schon auf Lager vorproduziert haben müssen. Mit der heutigen Zulassung hätte spätestens morgen die Auslieferung beginnen müssen. Dafür ist die EU mit Zahlungen in Vorleistungen gegangen. (Das hat z.B. BionTech/Pfizer gemacht.) -Wenn AstraZeneca das UK voll beliefern kann, kann es die EU nicht nachrangig beliefern. -"Die Werke im UK beliefern die EU nicht oder nachrangig" ist durch den Vertrag nicht gedeckt. -Welche genauen Mengen zu welchem Zeitpunkt durch "best reasonable effort" abgedeckt sind, kann man nicht einfach klären. Klar ist aber: Das UK voll zu beliefern, die EU aber nur zum Teil, widerspricht dem Vertrag.
Ich finde, dass AstraZeneca zumindest versucht, sich einen schlanken Fuss zu machen.
zum Beitrag29.01.2021 , 19:20 Uhr
Hab' den (geschwärzten) veröffentlichen Vertrag gelesen. Vorab - ich bin kein Jurist, verhandle aber selber regelmäßig Verträge mit. Meine Einschätzung:
Was steht in dem Vertrag? -Der Vertrag umfasst 300 millionen Dosen plus eine Option über weitere 100 millionen. -In dem Vertrag sind Mengen zu festen Lieferzeitpunkten vereinbart. Wieviel genau zu welchem Zeitpunkt, kann ich nicht sehen, da die Passagen geschwärzt sind. Nicht geschwärzt ist: Eine erste Lieferung ist für XXXX 2020 vereinbart. Für diese Lieferung ist keine genaue Menge, nur eine geschätzte Menge, vereinbart. Eine Menge bis Ende März (hier ist durch die Schwärzung nicht ersichtlich, ob bis Ende März auch nur eine geschätzte Menge vereinbart wurde, oder eine feste Menge). Der Rest soll bis zu einem definierten Zeitpunkt geliefert werden. Dieser Zeitpunkt ist geschwärzt. ABER: Diese Mengen/Zeitpunkte stehen alle unter dem "best effort" Vorbehalt. -Unter den Vertrag fallen die Produktionsstandorte in der EU und Großbritannien. AstraZeneca sichert zu, die unter den Vertrag fallende Mengen an diesen Standorten zu produzieren. Es besteht auch die Möglichkeit, die Produktion an weiteren Standorten vorzunehmen (die Details, unter welchen Bedingungen, ist im Hinblick auf die Mengen und Zeitpunkte hier nicht relevant.) -AstraZeneca sichert in dem Vertrag zu, dass der Erfüllung der Lieferung der 300mio Dosen in diesem Vertrag keine anderweitigen Verpflichtungen von AstraZeneca entgegenstehen.
....Die Interpretation im nächsten Teil. Sonst werden es zu viele Zeichen.
zum Beitrag04.12.2015 , 08:18 Uhr
Warum nicht mal die expansive Geldpolitik nach folgendem Konzept umsetzen? Die EZB überweist jedem Bürger der EU jeden Monat einen bestimmten Geldbetrag. Damit wird ganz sicher die Nachfrage angeregt und damit eine Deflation vermieden.
Die Staaten profitieren auch davon: Steuereinnahmen.
Die einzigen, die nicht davon profitieren: Die Banken.
zum Beitrag15.06.2015 , 18:10 Uhr
Ich weiss, dass ich ein Korintenkacker bin, aber die Formulierung ist verhauen:
"Wenn Nelson Mandela noch am Leben wäre, würde er sich im Grabe umdrehen."
:-)
zum Beitrag21.03.2015 , 09:47 Uhr
Gute Übersicht. Danke.
Bei den genannten Beträgen ($25mio Reparationsleistungen und DM115mio Entschädigung) muss man berücksichtigen, dass die 1945 und 1959/60 gezahlt wurden. Die Beträge wirken mikrig. Man muss die aber auf die Kaufkraft von damals beziehen. Die Entschädigung von entspricht heute etwa €1.5mrd bezogen auf das Durchschnittseinkommen. Da war auch explizit die Entschädigung von individuellen Opfern abgeglichen - mit Zustimmung der damaligen griechischen Regierung. Ich finde, das man nicht zweimal zahlen muss. Hier müssen die griechischen Opfer ihre eigene Regierung fragen, wass den mit dem Geld damals geschehen ist.
Die Frage der Reparationsforderungen ist aus meiner Sicht auch abgeschlossen. Es war Konsenz zwischen den Siegermächten nach dem Krieg, dass man nicht die Fehler von Versailles wiederholen wollte. Das war das Fundament für die Friedensordnung in Westeuropa und Kernbestandteil der europäischen Idee. Ich finde es unredlich, diese Rechnung nach 70 Jahren neu aufzurollen. Weitere Reparationen - nein.
Zwangskredit - da kann muss man sicherlich noch einmal reinschauen. Interessant der Hinweis in dem Artikel, dass der Vertrag Zinsen ausgeschlossen sind. Dann zahlen wir die Schulden ohne Zinsen zurück. Damit ist der Vertrag erfüllt. Außerdem: Das Problem der griechischen Finanzen wäre doch selbst dann nicht gelöst, wenn wir den Kredit mit Zinseszinsen (~€10mrd) zurückzahlen würden.
Wir uns in Europa (Griechen, Deutsche und alle anderen europäischen Partner) der eigentlichen Frage widmen: Wie bekommt man die griechische Wirtschaft wieder auf Kurs?
zum Beitrag