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30.09.2026 , 13:43 Uhr
Im derzeit noch gültigen Gesetz steht vor Allem, dass bei Überlast die alten, konventionellen Kraftwerke ihre Leistung reduzieren müssen. Die neuen EE-Anlagen haben laut Gesetz einen Vorrang vor konventionellen Kraftwerken. In der Praxis müssen die Windkraftanlagen jedoch ihre Leistung reduzieren, obwohl noch viele alte Kraftwerke ins Netz einspeisen. Diese "Entschädigung" wird also nicht wegen der nicht erbrachten Leistung bezahlt, sondern weil sie ihren Rechtsanspruch nicht umsetzen können. Wir haben derzeit noch den marktverzerrenden Zustand, dass Betreiber alter Kraftwerke ihren teuren Strom kontinuierlich ins Netz einspeisen. Die neuen EE-Anlagen sind leider so gestaltet, dass sie leicht regelbar bzw. abschaltbar sind. Deshalb wird der günstige Strom aus EE-Anlagen gesperrt, dafür dass wir weiterhin teuren Strom bekommen. Das widerspricht den Prinzipien der Marktwirtschaft.
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