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09.04.2025 , 02:20 Uhr
Das Finanzamt benachteiligt auch im Wechselmodell zumindest ein Elternteil.
Bei uns Aufteilung 50/50, nicht verheiratet, steuerlich also getrennt veranlagt, gegenseitig nicht unterhaltspflichtig.
Die Kinder sind mit Hauptwohnsitz bei der Mutter gemeldet. Sie bekommt das Kindergeld und macht in ihrer EK-Steuererklärung den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende geltend. Soweit in Ordnung.
Als 50%-Vater erziehe ich pragmatisch betrachtet genauso allein wie die Mutter. Meine Aufwände sind höher als bei einem Residenzmodell: Miete und Energiekosten (Kinderzimmer), Nahrung, vollständiger Haushalt mit Kleidung, Geschirr, Möbel, Kosten für Kino, Schwimmbad, Sportverein usw.
Dazu ein geringeres Gehalt aufgrund der 80%-Teilzeit, damit das allein erziehen im Ansatz vernünftig läuft (Zeit sticht Geld). Ich kann den Entlastungsbeitrag als Vater dennoch NICHT beanspruchen. Er steht nur EINEM Elternteil zu. Der Blickwinkel des FA ist, dass die Kinder bei mir mit Nebenwohnsitz gemeldet sind (2x Hauptwohnsitz geht ja nicht), ich daher keinen Anspruch auf Kindergeld habe, und daran hängt der Entlastungsbeitrag.
Das ist so... deutsch.
(Der Mutter mache ich ausdrücklich keinen Vorwurf.)
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