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09.11.2025 , 18:04 Uhr
"Und retten wir den Planeten jetzt oder nicht?"
Ne, wir machen lieber populistische Politik und reden über das "Stadtbild"
zum Beitrag09.11.2025 , 11:41 Uhr
Ne, es reicht rein gesetzlich schon entsprechende Literatur, die solche Elemente enthält. Oder auch Strichmännchenfiguren.
Wird daher interessant zu sehen wie allg. KI-Modelle darunter fallen sollen. Auch stelle ich mir insb. "jugendpornografir" schwierig zu erfassen vor. Da kannste eig. gleich jedes Bild einer jungen Erwachsenen bspew. 18-Jährigen als 17-Jahre deuten und alle wegsperren.
zum Beitrag08.11.2025 , 02:23 Uhr
Ich würde empfehlen auf die Entscheidung aus Karlsruhe bzgl. der erwähnten Verfassungsbeschwerden zu warten. Es ist schon komisch das über eine ganze Bevölkerungsgruppe gesprochen und geurteilt wird, aber diese nie selbst befragt werden.
Ist aufgrund der Stigmatisierung wohl schwierig, da keiner sich offenbaren würde. Ergänzend will ich aber erwähnen das jede einzelne Studie keine Gefahr durch die Puppen nachweisen konnte. Gleiches gilt für fiktives Material.
Folgendes Statement ist bereits für viele eine "Verharmlosung", aber eben seit 2022 Realität (ICD-11 erfasst nur noch die pädophile Störung, welches ein Schaden an einem Kind, oder ein Leidensdruck beim Betroffenen voraussetzt - damals galt die Neigung an sich als krank):
"Nach aktuellem Wissensstand lässt sich die Pädophilie als eine nach ihrer Ausbildung unveränderliche sexuelle Orientierung verstehen (Cantor 2018; Seto 2012, 2017.). [...] Der Begriff sexuelle Orientierung kann mehr als die bloße Orientierung hinsichtlich eines Geschlechts umfassen." - Berichtete Konsequenzen des Verbots von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild
Das Strafrecht muss Rechtsgüter schützen und empirisch nachweisbare Gefahren erfassen.
zum Beitrag03.04.2025 , 16:43 Uhr
"Die Nachricht vom Ermittlungserfolg habe ich mit größter Freude aufgenommen"
Die Polizei hatte Wochen nachdem die Plattform in 2022 online ging bereits Zugriff auf die Server und hätte sie abschalten können. Das haben sie aber nicht gemacht um sie drei Jahre laufen zu lassen und Täter abzugreifen. Am ende kamen alle Betreiber davon und "nur" 1400 wurden identifiziert.
Das FBI hattr auch mal jahrelang eine Seite übernommen und sie sogar verbessert (Bugfixes für mehr Perfomance). Absolut unwürdig. Reiht sich alles in die geleakten Berichte ein, wo beschlossen wurde solche Bilder/Seiten nicht zu löschen (s. NRW-Innenminister dazu).
Außerdem sind diese "Bildchen" juristisch auch japanische Zeichnungen von teils Fantasiewesen und/oder jung aussehenden Personen. Daher kann man nicht immer von "Vergewaltigung" "Leben für immer zerstört" sprechen, da juristisch hinter dem Begriff mehr steckt. In dem Fallr jetzt nicht, aber begrifflich wäre es das Gleiche.
zum Beitrag