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21.03.2025 , 15:13 Uhr
Regelmäßig wird bei derartigen Vorfällen darauf hingewiesen, dass die Body Cams der Polizisten abgeschaltet waren. Leider wird nie erwähnt, dass dies zumindest in NRW, exakt so vorgeschrieben ist. Besonders bei psychisch auffälligen Personen muss die Kamera ausbleiben, um die Persönlichkeitsrechte der gefilmte Person zu wahren. Dem Datenschutz sei Dank! Das soll in keinster Weise das Vorgehen der beteiligten Polizisten rechtfertigen, aber der Himweis auf abgeschaltete Body Cams ohne Darlegung der Gründe erzeugt ein „Geschmäckle“, was der Aufklärung nicht dienlich ist. Statt die abgeschalteten Kameras zu monieren, wäre es sicher angebrachter, über die rechtlichen Hürden für das Einschalten derselben zu berichten, damit sich da evtl. endlich etwas ändert - zum Nutzen aller Beteiligten.
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