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30.09.2026 , 15:39 Uhr
"Und jede(r) Todkranke möchte so lange leben wie es irgend geht." Das ist eine Verallgemeinerung, die ich für äußerst fragwürdig halte! Woher wissen Sie das? Ich habe viel Menschen (im Krankenhaus, Altenheim, zuhause!) getroffen, die das nicht bestätigen würden!
zum Beitrag30.09.2026 , 15:36 Uhr
Zum einen findet sich im Artikel ein "Schreibfehler", denn es sind nicht 7.000 neue Fälle von Wachkoma am Tag, sondern im Jahr! Zum zweiten wird meines Erachtens Sterbehilfe als Akt der Selbstbestimmung ("assistierter Suizid") mit der "Sterbehilfe" im Sinne eines Sterben lassens vermischt! Das Sterben lassen kann mit einer Patientenverfügung vorausverfügt werden und ist ZWINGEND auch bei Wachkoma-Patient:innen umzusetzen. Nur: wo kein Kläger, da kein Richter! Deshalb werden in vielen sog. Wachkoma-WGs die Patientenverfügungen mit Füßen getreten, in die Schublade gelegt, nicht beachtet. Sterbehilfe bei einem Wachkoma-Patienten ist nicht möglich, da die Hoheit der Durchführung bei dem oder der Sterbewilligen liegen MUSS und das ist m.E. richtig so! Ein (natürliches) Sterben lassen im Rahmen einer Komplikation, wie bspw. einer Lungenentzündung, ist keine Sterbehilfe!
zum Beitrag