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01.07.2025 , 14:54 Uhr
Ob sie das hat oder nicht wissen wir doch gar nicht, es wird Ihr vorgeworfen, sie ist Beschuldigte in einem Strafverfahren. Brutaler als Ihre Vorverurteilung kann man niemanden vorverurteilen.
zum Beitrag01.07.2025 , 14:53 Uhr
Das ist Ihre Sicht der Dinge. Zum Glück ist es jedoch so, dass deutsche StaatsbürgerInnen vor der Auslieferung generell geschützt sind (Artikel 16 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG)). Ausnahmen hievon sind nur EU Staaten die als besonders rechtssicher betrachtet werden. Wie schlecht ihr Beispiel der auf Mallorca Festgenommenen ist, sollte Ihnen eigentlich selbst einleuchten, falls nicht: Sie wurden vor Ort festgenommen und nicht ausgeliefert!
zum Beitrag01.07.2025 , 14:12 Uhr
Ja, und die sind in diesem Falle aus deutscher Sicht tatsächlich unverhältnismäßig (aus ungarischer anscheinend nicht). Die Auslieferung z.B. war rechtswidrig, die in Ungarn vollzogene Isolationshaft in der U-Haft kann auch nur schwer nachvollzogen werden. 24 Jahre Haftandrohung für die in Betracht kommende Tat sind in Deutschland völlig undenkbar.
zum Beitrag01.07.2025 , 14:09 Uhr
Die Verantwortung liegt nicht beim Innenministerium sondern bei der Landesbehörde in Berlin und der dortigen Innensenatorin. Informieren Sie sich doch bitte bevor Sie Menschen öffentlich angreifen.
zum Beitrag01.07.2025 , 14:07 Uhr
Maja sitz in Untersuchungshaft (in Isolation). Ihre Äusserung kann man also nur als falsch bezeichnen.
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