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15.12.2014 , 14:01 Uhr
Das ist genau eines der großen Probleme dieser Art von Abkommen. Es werden sogenannte Negativlisten aufgestellt, alles (zukünftige) berührt das Abkommen und muss es berücksichtigen, was nicht explizit ausgenommen wurde (zB eine hier erwähnte Vorbehaltsklausel für Urheberrecht). Wer aber weiß, was in 10 Jahren an dringlichen Themen ansteht, die es politisch zu regeln gälte? Das Abkommen selbst soll ja als unkündbar vereinbart werden. Es bräuchte daher also statt dessen eine Positivliste der betroffenen Themen. Das heißt, nichts wird vom Abkommen berührt, sofern es nicht dezidiert im Vertragstext vereinbart wurde. Ist schon klar, dass die Industrie damit keine Freude hat, ist es doch wesentlich bequemer, etwaige durch neue Regelungen bedinge fiktive Gewinneinbußen und mutmaßliche Handelshemmnisse vor intransparenten Schiedsgerichten zu klagen, weil im Abkommen neue gesetzliche Beschränkungen (außer die früher festgeschriebenen) nicht mehr zulässig wären. Warum sich die Politik auf ihre derart umfassende eigene Entmachtung einlässt, ist mir völlig schleierhaft. Da kann ich nur Böses dabei denken.
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