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09.03.2025 , 17:58 Uhr
Ich teile deine Kritik an dem Artikel. Insbesondere kann weder der Umstand, dass der Begriff Genozid wegen des Holocaustes überhaupt erst geschaffen wurde noch der Umstand, dass die Hamas selbst einen Genozid gegen israelische Juden verüben als Argumente dafür dienen, dass Israel keinen Genozid verübt/verüben kann.
Allerdings dürfen nach Völkerstrafrecht Zivilisten in einem Krieg vorsätzlich (wissentlich nicht absichtlich) getötet werden, solange diese Tötungen nicht außer Verhältnis zum erwarteten militärischen Vorteil des Angriffs stehen. Dies ist zum Beispiel in Art. 51 des Ersten Zusatzprotokoll der genfer Konventionen geregelt und in § 11 Absatz I Nr. 3 VStgb ( deutsche Umsetzung des Völkerstrafrechts, insbesondere des IStgh Statut).
zum Beitrag27.02.2025 , 20:25 Uhr
Manche hier wollen es aber auch einfach nicht wahr haben. NGOs und andere Vereinigungen kritisieren Merz und die CDU für ihr Abstimmverhalten mit der AFD und Merz droht ihnen deswegen indirekt mit dem Entzug finanzieller Mittel.
Botschaft: Kritik an Merz ist Tabu
Die Kritik an Merz resultiert aber aus dessen Wort- und Tabubruch und nicht auf Anweisung der Grünen, um deren Wahlchancen zu erhöhen. Ehrenwerte Motive wie Menschenrechte, Naturschutz, Demokratieförderung,Tierschutz, Verbraucherschutz, Geflüchtetenhilfe, Obdachlosenunterstützung werden "zufällig"als links wahrgenommen, dass macht die Organisationen aber nicht zu Vorfeldorganisationen der Grünen oder Linken. Woher sollten die Grünen mit drei Jahren Regierungsbeteiligung auch die Macht haben sich ein Heer von NGOs zu halten.
Genau so gut könnte Merz den Kirchen damit drohen, dass der Staat künftig keine Kirchensteuer mehr für sie abführt, schließlich haben diese ihn auch kritisiert.
NGOs sind auch nicht zur politischen Neutralität verpflichtet. Natürlich darf Amnesty International gegen einen Rechtsruck demonstrieren, um Menschenrechte präventiv zu schützen.
zum Beitrag14.12.2024 , 08:24 Uhr
Wenn man die Quadratkilometer gegeneinander kämpfen lassen würde sicher, dann wäre Russland unbesiegbar aber daran kann man die militärischen und wirtschaftlichen Ressourcen eines Landes nicht messen.
Der Wikipedia Artikel deckt sich auch nicht mit ihren Aussagen.
"Operation Unthinkable (Unternehmen Undenkbar) war der Name eines im Mai 1945 vom britischen Premierminister Winston Churchill in Auftrag gegebenen Kriegsplans, der die militärische Zurückwerfung der damaligen Sowjetunion und dann die Wiederherstellung eines formell unabhängigen Polen durch Großbritannien und die USA zum Ziel hatte.[1]"
Die Rote Armee hatte auch keine konventionelle Überlegenheit von 4:1, sondern lediglich eine Truppen Überlegenheit von 4:1 allerdings gegenüber Großbritannien und nicht gegenüber den Westalliierten.
Interessant ist eher, die 600.000 gefallenen Soldaten im Ukraine Krieg ins Verhältnis zu setzen zu den damals 8-10 Millionen gefallenen Soldaten bei einer ähnlichen Bevölkerungszahl (mit allerdings ganz anderen demografischen Verhältnissen)
zum Beitrag05.12.2024 , 19:07 Uhr
Eine Person mit einem Kuhhorn zu schlagen ist keine schwere Körperverletzung nach 226 StGB, sondern wenn dann eine gefährliche Körperverletzung nach 223 I N. 2 Alt. 2 StGB (gefährliches Werkzeug). Eine schwere Körperverletzung setzt den Eintritt einer schweren Folge wie z.B. den Verlust eines wichtigen Gliedes oder Verlust des Sehvermögens voraus.
zum Beitrag