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24.01.2025 , 17:52 Uhr
Ein sehr berührendes, eindrucksvolles Zeugnis, das zeigt, dass es möglich ist, nach persönlichem Verlust und vielleicht auch Vergeltung-Gedanken, nach und nach einer anderen Erzählung mit Gleichgesinnten aus jetzt vermeintlich unversöhnlichen Lagern das Wort zu reden.- Wir in Europa sollten nicht vergessen, dass diese so lange sog. Erbfeindschaft zwischen Frankreich und Deutschland auch einmal -allerdings nach zwei fürchterlichen Kriegen - überwunden werden konnte. - Und das fing auch mit persönlichen Begegnungen an, dem Abrüsten von Vorurteilen etc.- Gutes Gelingen weiterhin
zum Beitrag10.12.2022 , 13:51 Uhr
Sich mit einer palästinensischen Flagge oder Armbinde zu zeigen ist sicher ein Statement - aber es ist eben auch keine Verbrennung einer Israel-Fahne.- Spätestens seitdem Israel mit einigen arabischen Staaten diplomatische Kontakte aufgenommen hat - nach den bedeutenden nachbarschaftlichen Beziehungen mit Ägypten und Jordanien (Die Beziehung mit der Türkei haben sich inzwischen wieder normalisiert, wird das traditionelle Engagement für die Palästinenser doch von realpolitischen und wirtschaftlichen Erwägungen konterkariert. - Hinzukommt, dass Israel z.B. mit Saudi Arabien die Gegnerschaft mit dem Iran teilt..
zum Beitrag10.09.2020 , 13:55 Uhr
Es ist bedauerlich, dass Sie diese Auffassung äussern.- Ein "billiger Rummel" war dieser Prozess mit Sicherheit nicht.- Auch wenn das Ergebnis erklärungsbedürftig scheint. Aber ein funktionierender Rechtsstaat und faire Strafverfahren (gerade auch gegen mutmassliche Feinde der offenen Gesellschaft und mutmassliche Mörder, bzw. Unterstützer) darf sich nicht davon leiten lassen, was wünschenswert und moralisch geboten wäre. - Er muss verurteilen, wenn die Beweisaufnahme das als möglich erscheinen lässt.- Und warten Sie mal die Entscheidung des BGH ab. - Falls es bei dem Urteil bleibt, würde Frau Beate Z. mitnichten so schnell in Freiheit kommen.. (zumal die besondere Schwere der Schuld eine Sicherungsverwahrung nach der Haftverbüssung möglich machen könnte)
zum Beitrag10.09.2020 , 13:48 Uhr
Da der damalige Carsten S. bereits volljährig war, mussten psychiatrische Gutachten klären, ob bei dem heranwachsenden Angeklagten eine verzögerte Reife zum fraglichen Tatzeitpunkt vorlag. Jugendstrafrecht wird angewendet, wenn die betreffende Person in ihrer geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichsteht.
zum Beitrag06.12.2014 , 18:44 Uhr
nun ja, die Waffe, mit der 9 Menschen ermordet wurden, eine Jogginghose mit Blutspuren des 10 Opfers, alles in der von Zschäpe am 4.11.11 in Brand gesetzten gemeinsamen Wohnung, zahlreiche Beschreibungen von zwei Männern mit Fahrrädern, vom in Zwickau und Eisenach aufgefundenen Bekennervideo ganz schweigen, das sind schon sehr erdrückende Indizien dafür, dass Böhnhardt und Mundlos am 4.11.11. einen weiteren Grund hatten, sich nicht der Polizei zu stellen. - Für die lebenden Angeklagten selbst gilt die Unschuldsvermutung.- Ein Zeichen der Kunstfreiheit ist es, sich dran nicht halten zu müssen, was für das rechtsstaatliche Verfahren ausßer Frage steht.
zum Beitrag