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05.12.2014 , 11:19 Uhr
Lieber Herr Schumacher,
Sie sind meiner Bitte, verantwortungsbewusst über das Thema zu schreiben, nicht nachgekommen und haben doch einen reißerischen Artikel geschrieben. An dieser Stelle möchte ich nur auf drei wesentlichen Aspekte Ihres „Verrisses“ eingehen.
Wenn Sie denn schon den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls zitieren wollen, dann sollten Sie auch das Zitat von der EnerPlan-Webseite nicht verkürzen und insbesondere nicht Sinn entstellen. „Gänzlich ohne statistische Grundlage wird man heute freilich keine politische Entscheidung mehr treffen können [das gilt für artenschutzrechtliche Entscheidungen gleichermaßen; Anm. d. Verf.]. Folglich gilt es, eine Kultur der reflektierten Zahl zu entwickeln, die numerische Grundlagen zum Ausgangspunkt nimmt, die die Validität der Zahlen aber gleichzeitig hinterfragt und die einschlägigen Indikatoren einem stetigen Lernprozess aussetzt. Vor allem geht es darum, Automatismen zu vermeiden, die dadurch entstehen, das Zahlen „self-executing“ sind, …“ Voßkuhle wirbt für eine kritische und selbstkritische Sachverhaltsermittlung – dem habe ich mich angeschlossen.
Es geht nicht darum, Probleme klein zu reden oder gar zu ignorieren, sondern es geht letztlich darum, dass es nicht akzeptabel ist, wenn vorgeschobene/erfundene Naturschutzargumente verwendet werden, um genehmigungsfähige Projekte willkürlich zu verhindern – das habe ich Ihnen am Telefon auch an Beispielen erläutert. Ihre Unterüberschrift hätte also richtiger lauten müssen: „Mit einer „Kultur der reflektierten Zahl“ möchte der Windparkplaner Enerplan aus Göttingen Windenergie-Projekte umsetzen, die mit unzutreffenden/erfundenen Naturschutzargumenten willkürlich verhindert wurden bzw. werden sollen.“
zum Beitrag05.12.2014 , 11:17 Uhr
Fortsetzung des vorstehenden Leserkommentars
Sie schreiben ebenfalls unzutreffend: „Gegenüber der taz bemängelt Schlüter „fehlende wissenschaftliche Standards“ bei der Genehmigung von Windanlagen.“
Es wurde vielmehr die fehlende Beachtung verbindlicher Standards – der „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ – durch Verwaltungsgerichte und Genehmigungsbehörden bemängelt. Die Ermittlung von Risiken hat – wie in anderen Bereichen üblich – durch quantitative Risikoanalysen zu erfolgen, es dürfen keine Daten erfunden werden, es dürfen keine Daten weggelassen werden, man muss selbstkritisch mit den eigenen Befunden umgehen und sich offen der Diskussion stellen etc.. Genehmigungsbehörden und Verwaltungsgerichte setzen die Naturwissenschaften außer Kraft und obendrein setzen die Verwaltungsgerichte durch die Gewährung der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative für die Genehmigungsbehörde die Rechtsweggarantie außer Kraft.
Zum Bundesverband Windenergie ist nur anzumerken, dass er sich bisher explizit gegen die Verbindlichkeit der „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ ausgesprochen hat. Sein wissenschaftliches Selbstverständnis gleicht eher dem Feilschen auf einem Basar.
Es ehrt mich, bei Ihren üblen Verunglimpfungen zumindest „in einem Top“ mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zu landen.
Mit freundlichem Gruß
Hartwig Schlüter
zum Beitrag