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26.01.2025 , 00:53 Uhr
Das Verhalten von Friedrich Merz habe ich zwar nicht vorhergesehen, aber es hat mich auch nicht überrascht. Erschreckend finde ich vielmehr, wie viele CDU-Mitglieder, von der Basis bis zum Ministerpräsidenten, schweigen, ob zustimmend oder mit der Faust in der Tasche. Geschlossenheit und Loyalität über alles, die gibt's natürlich nicht nur in der CDU, aber dort ganz besonders. Kanzlerwahlverein... oder hat sich der Kurs in der GESAMTEN CDU/CSU so schnell geändert?
zum Beitrag24.01.2025 , 22:05 Uhr
Eine Wohltat, dieses Interview, auch und gerade wegen seiner Länge, Danke dafür! Mein "Mitleid" gilt jenen Wissenschaftler*innen, Ärzt*innen und Politiker*innen, die in einer Zeit, in der alles mögliche zu einem Problem von Weltrang erhoben wird, mit fakten- und wissenschaftsbasierten Argumenten Öffentlichkeit für dieses wichtige Thema schaffen wollen. Hut ab vor jenen, die da Rückgrat zeigen!
zum Beitrag28.12.2024 , 01:05 Uhr
Mit guten Argumenten, die auf Rationalität, Vernunft und Logik beruhen, werden wir der Klimakrise leider nicht beikommen, das gelingt schon bei recht einfachen Entscheidungen einem Großteil der Menschheit nicht. Erst recht nicht bei solch komplexen, die eigentlich einen radikalen Konsum- und Lebenswandel erfordern würden. Hoffnung darf man aber trotzdem haben, nämlich jene auf Einsicht, die nach Katastropehn folgen KANN. Es musste erst der russische Überfall auf die Ukraine kommen, damit die Energieabhängigkeit auf eine Weise umgekrempelt werden konnte und musste, die man davor unter friedlichen Umständen für nicht möglich gehalten hätte. Wenn wir Katastrophen wie jene im Ahrtal (oder schlimmer) 3x jährlich in jedem Land des globalen Westens haben werden, werden deren Opfer - leider - den Preis dafür bezahlt haben, um überhaupt eine CHANCE auf echten Wandel zu bekommen. Der Mensch lernt halt am besten aus Unglücken, die man sich nicht wünscht, aber vermutlich unvermeidlich sein werden...
zum Beitrag12.04.2024 , 08:28 Uhr
Ich finde die Analogie, die Sie herstellen wollen, mehr als fraglich. Auch Notwehr hat mit angemessenen Mitteln zu erfolgen, wenn nicht, kann man evtl. mildernde Umstände gelten lassen. Gegenüber jemandem, der/die mich mit einer Waffe bedroht, werde ich möglicherweise so reagieren, dass der/die AngreiferIn selbst zu Schaden kommt, im Extremfall sogar zu Tode. Eine Schwangere befindet sich möglicherweise in einer Notlage, aber ihr Leben oder Besitz kann auch anders geschützt werden. Nach ihrer Analogie würden sie wohl auch einem hungernden Menschen erlauben, einen anderen Menschen seiner Lebensmittel zu berauben. EinE RichterIn hingegen würde schauen, ob es für den Hungernden andere Möglichkeiten gegeben hat, diesen Hunger zu lindern. Falls dies nicht der Fall war, würde dies den Raub sicher nicht legitimieren, aber immerhin für mildernde Umstände sorgen.
zum Beitrag09.04.2024 , 23:57 Uhr
Die vorgeschlagenen Änderungen sind nicht so einfach umzusetzen, wie es sich die Kommission und v.a. viele BürgerInnen vorstellen. Die juristischen Hürden in Form des Grundgesetzes sind hoch und es ist gut möglich, dass Änderungen und/oder Streichungen von Teilen des §218 vor dem Bundesverfassungsgericht landen.
Da Ungeborene keine Lobby geschweige den rechtliche VertreterInnen haben, haben wir uns als Gesellschaft daran gewöhnt, v.a. die Argumente der Erwachsenen zu hören - und nur gelegentlich die deutlich leiseren Stimmen jener, die sich gegen eine Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruches sind. Darunter nicht nur "fanatische" LebensschützerInnen.
Ich empfehle die Lektüre des damaligen Urteils des BVerfG, in komprimierter Form in dem wikipedia-Artikel de.wikipedia.org/w...nn_des_Menschseins
Es werden viele neue Fragen aufgeworfen. Wenn die Kommission erklärt "ein Zwang zur Fortsetzung einer noch frühen Schwangerschaft stelle einen „nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Grundrechte der Frau dar“, dann bin ich bei der juristischen Güterabwägung gespannt, wie der - so könnten es GegnerInnen formulieren - nicht zu rechtfertigende Eingriff in die Grundrechte des ungeborenen Lebens begründet werden soll. Bei der einen Gruppe geht es um das Recht auf Selbstbestimmung, bei der anderen ums nackte Überleben.
Sprengstoff kann auch in folgender Kommissionsaussage stecken: Erst ab der eigenständigen Lebensfähigkeit des Fötus außerhalb der Gebärmutter solle er „den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich nicht erlauben“. Wie grundsätzlich ist "grundsätzlich"? Seit Jahrzehnten beklagen z.B. Behindertenverbände, dass - trotz Vorgabe durch das BVerfG - behinderte Ungeborene de facto kaum geschützt sind. Sie können auf Grund der sozialen Indikation noch bis unmittelbar vor Geburt abgetrieben werden. Schlägt das Gremium hier nun Gleichbehandlung vor, sowohl vor und nach der 12. Woche?
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