Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
18.09.2013 , 15:39 Uhr
Dieser Artikel zeichnet sich durch Unwissenheit und Bevormundung aus.Das Gericht hat eine korrekte Entscheidung getroffen und sich an die Vorgaben für Arzneimittel gehalten. Die E-Zigarette ist ein Genuß-, kein Heilmittel. Sie ist nicht unschädlich, aber es ist unstrittig dass sie nicht so schädlich ist wie Zigaretten, da sie die ca. 4000 Schadstoffe, die die Zigarette außer dem Nikotin enthält eben nicht enthält. Die Inhaltsstoffe der Liquids sind genaustens bekannt und werden außer dem Nikotin auch in anderen Nahrungsmitteln verwendet. Das gut untersuchte Nikotin steht nicht unter dem Verdacht Krebs auszulösen.
Der Begriff "Ausweichmarkt für Süchtige" ist diskriminierend. Ob Süchtige Hilfe gegen die Abhängigkeit suchen oder nicht, bleibt allein den betroffenen Menschen überlassen (zumindest bei erlaubten Suchtmitteln). Frau Zinkant nimmt lieber den Tod 100.000er durch Lungenkrebs und Folgekrankheiten des Rauchens in Kauf, als Nikotinsüchtigen diese Entscheidung zuzugestehen. Das ist menschenverachtend und teuer, da die Krankheiten hohe Kosten verursachen. Frau Zinkant setzt statt dessen auf Verbote und Diskriminierung.Wo soll den diese Verbotskulter hinführen: zu einem "gesunden Geist in einem gesunden Körper"? Damit haben wir in Deutschland doch schon verheerende Erfahrungen gemacht. Wenn ich die Verbotskultur weiterdenke, komme ich zu den folgenden Ergebnissen:Verboten werden muß: Kaffee, Alkohol; Lottoannahmestellen, Monopoly. Fernseh- und Internetkonsum müßten begrenzt werden. Arbeit, kann Arbeitssucht fördern.
Ebenfalls verboten:Autos: Belastung durch Abgase und Unfallgefahr. Für Bereiche die dem Kapitalismus dienen und die Steuereinnahmen erhöhen werden Ausnahmereglungen geschaffen.Es ist mehr als fraglich, ob die EU-Richtlinie überhaupt zur Anwendung kommt, da auch der EU-Gerichtshof entschieden hat, das E-Zigaretten keine Arzneimittel sind.
zum Beitrag