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18.10.2023 , 17:18 Uhr
Ich bin selber non-binär, aber finde das Urteil des Landessozialgerichtes Stuttgart gerechtfertigt. Der Begriff "non-binär" taugt meines Erachtens nicht für eine Kostenübernahme einer Operation. Das Gefühl, sich weder als Frau noch als Mann oder als Beides oder etwas dazwischen zu sehen, ist keine Diagnose für eine Krankenkasse. Anders wäre es mit dem Begriff "Geschlechtsdysphorie", also dem extremen psychischen Leidensdruck unter einem angeborenen Geschlechtsmerkmal. Dies müsste ärztlicherseits bzw. durch anerkannte Psychotherapeuten zuerst bestätigt werden. Die Einführung der dritten Option "d" war nicht für non-binäre Menschen vorgesehen sondern für Intersexuelle (also Personen mit angeborenen sowohl weiblichen als auch männlichen biologischen Geschlechtsmerkmalen, die sich nicht in eine der binären Kategorien hineinpressen lassen möchten, welches ihr gutes Menschenrecht ist. Die Kostenübernahme einer Mastektomie durch Krankenkassen bloß allein infolge einer non-binären Identität würde eine neue "Krankheitskategorie" bei Krankenkassen öffnen, in die sich alle möglichen Menschen, die mit einzelnen Teilen ihres Körpers nicht zufrieden sind, subsumieren könnten. Dann müssten auch feminisierende Gesichtsoperationen, Bart- und Körperhaarentfernungen, Logopädie, Kehlkopfabschleifung und anderes mehr für alle bezahlt werden, die sich aus individuellen Gründen als non-binär empfinden. Dies ginge dann in den Bereich kosmetischer Operationen, wie Brustvergrößerung (statt Entfernung wie hier), Nasenverkleinerung usw., welche eben gerade nicht durch die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten mit ihren Beiträgen gezahlt werden. Auch Hormone müssten bei Non-Binarität eigentlich auf Privatrezept verschrieben werden, aber das liegt im Ermessen des/der behandelnden Ärzt:in. Da gibt es solche und solche. Jede Hausärzt:in darf dies.
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