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29.06.2023 , 09:38 Uhr
Ich bin seit 1985 als Dipl.Ing.Kfz. ein auf Oldtimer spezialisierter Gutachter. Der Beschluss, automobile Kulturgüter zu erhalten und deshalb steuerlich zu begünstigen und mit einer Nutzungseinschränkung zu verbinden, war grundsätzlich eine gute Idee... Unglücklicherweise sind aber sogar mehr als 50 Jahre alte Oldtimer (ich habe mehrere davon) so robust, dass sie immer noch voll alltagstauglich sind und auch oft in dieser Weise zweckentfremdet werden. Unser viel geliebter Tatort-Kommisar Freddy Schenk aus Köln geht da mit sehr schlechtem Beispiel voran, da die Verwendung eines Kfz. mit H-Kennzeichen als Dienstwagen zwar eine recht originelle Idee ist, aber streng betrachtet leider völlig gesetzeswidrig.... Dass inzwischen auch technisch hochentwickelte Alltagsfahrzeuge aus den frühen 90er Jahren mit vollelektronischer Abgasregelung unter die "Oldtimerregelung" fallen, nur weil sie 30 Jahre alt geworden sind, kann ich nicht unterstützen. Diese Fahrzeuge sind meines Erachtens kein "Kulturgut" mehr, da sie weder technologisch, noch optisch die "alten Zeiten" repräsentieren. Ich bin deshalb dafür, dass nicht das Alter von 30 Jahren zur Oldtimereinstufung führen sollte, sondern eine Baujahrgrenze von z.B. 1990 oder evtl. auch 1995 wesentlich zeitgemäßer wäre.
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