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05.12.2024 , 09:59 Uhr
Das ist das Standard-Argument der Finanzlobby, das schon bei ähnlichen Gesetzen in UK (2010) und Belgien (2015) vorgebracht wurde – die befürchteten Risiken sind jedoch nicht eingetreten. Mehr dazu hier: erlassjahr.de/prod...er-schuldenkrisen/ Grundsätzlich gilt: Auch Kreditforderungen gegenüber Privatpersonen/Unternehmen sind nicht unter allen Umständen einklagbar. Und das aus guten Grund, um in Falle der Zahlungsunfähigkeit einen geordneten Ausweg zu ermöglichen. Wären Forderungen unter allen Umständen einklagbar, würde auch der viel beschworene Allokationseffekt privatwirtschaftlicher Investitionen vollständig obsolet (Kreditgeber hätten bei der Kreditvergabe keinerlei Anreiz mehr, eine Risikoabschätzung gewissenhaft durchzuführen). Auch ist es doch sehr fraglich, was den hohen Risikoaufschlag rechtfertigt, wenn man von staatlicher Stelle gleichzeitig sicherstellt, dass dieses Risiko faktisch niemals eintrifft. Nein, der jetzige Umgang mit Staatsschuldenkrisen resultiert in einer Privatisierung der Gewinne bei gleichzeitiger Sozialisierung der Kosten. Es braucht solche Gesetze.
zum Beitrag15.11.2022 , 10:55 Uhr
Ein Schuldenerlass heize die weltweite Inflation noch weiter an? Diese Aussage hat mich sehr gewundert und ich halte sie mindestens für sehr verkürzt, wenn nicht sogar für gänzlich falsch. Ähnlich wie durch die Rückzahlung von Schulden wird dem Kreislauf auch durch die Streichung von Verbindlichkeiten Geld entzogen und die Geldmenge verringert. Wenn überhaupt, müsste ein Erlass demnach eine deflationäre Wirkung erzielen. Darüberhinaus ist ein solcher unmittelbarer Kausaleffekt der Geldmenge auf das Preisniveau nicht zu erwarten, wie von der TAZ selbst an anderer Stelle häufig auch zurecht dargelegt wird. Ich hätte mir daher sehr gewünscht, dass das Schreckgespenst der Inflation gerade von der TAZ nicht bemüht wird, um der sehr legitimen Forderung nach einem Schuldenerlass auszuweichen. Ich freue mich über Rückmeldungen, falls ich einen relevanten Zusammenhang übersehen haben sollte.
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