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Kanzler-Gerüchte vor Gericht

BERLIN/FRANKFURT dpa ■ Der Streit über die Verbreitung von Gerüchten über eine angebliche Ehekrise im Hause Schröder/ Schröder-Köpf kommt am 21. Januar vor das Berliner Landgericht. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin vom Montag geht es um eine einstweilige Verfügung, die der Kanzler gegen einen Bericht der Märkischen Oderzeitung erwirkt hatte. Die Zeitung habe gegen die Verfügung Widerspruch eingelegt. Anlass ist ein Hintergrundbericht von Anfang Dezember, in dem es nach den Worten von Chefredakteur Frank Mangelsdorf um die „exponierte Stellung der Kanzlergattin“ ging. In dem Artikel waren auch Gerüchte über angebliche Eheprobleme wiedergegeben worden. Schröder hatte dies untersagen lassen. In der eidesstattlichen Erklärung versicherte er, es habe keinen lautstarken Ehekrach darüber gegeben, „dass ich der gemeinsamen Wohnung in Hannover öfter fernbleibe, als es die dienstlichen Verpflichtungen erfordern, und mein Nachtquartier schon mal anderswo in der niedersächsischen Landeshauptstadt aufschlage“.

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