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Archiv-Artikel

Parteispender verurteilt, Empfänger frei

Gericht lässt Wuppertals OB Kremendahl wieder regieren. Geldspende keine Korruption – für den Gönner aber strafbar

KÖLN taz ■ Düsseldorfs Regierungspräsident Jürgen Büssow reagierte sofort. Nur wenige Minuten nach dem Freispruch für den sozialdemokratischen Wuppertaler Oberbürgermeister Hans Kremendahl hob Büssow gestern die Suspendierung seines Parteifreundes auf. Schon heute kann der vom Korruptionsvorwurf entlastete Kremendahl seine Amtsgeschäfte in der bergischen Schwebebahnstadt wieder aufnehmen.

„Wir freuen uns für Hans Kremendahl und seine Familie, dass er noch vor den Festtagen von der großen Belastung befreit wurde“, gratulierte umgehend der nordrhein-westfälische SPD-Generalsekretär Michael Groschek. Es sei gut für die Bürger in Wuppertal, wieder den gewählten Oberbürgermeister im Amt zu wissen. Ende gut, alles gut?

Nicht ganz, denn es bleibt mehr als ein Geschmäckle. Das Wuppertaler Landgericht folgte zwar nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 18 Monate Haft auf Bewährung sowie 25.000 Euro Geldbuße wegen Vorteilsannahme gegen das Stadtoberhaupt gefordert hatte. Und es sah auch nicht als erwiesen an, dass sich Kremendahl strafbar verhalten habe. Aber die Richter kamen gleichzeitig zu dem Schluss, dass es bei der in mehrere Tranchen gestückelten und zum Teil verschleierten 500.000-Mark-Spende nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Mit dem Geld finanzierte der mitangeklagte Wülfrather Bauunternehmer Uwe Clees im Jahre 1999 den aufwändigen OB-Wahlkampf Kremendahls.

Uwe Clees wurde denn auch zu einer Strafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt – wegen Vorteilsgewährung und Beihilfe zum Betrug. Nach Überzeugung des Gerichts konnte Kremendahl zu Recht davon ausgehen, dass die Spende in Übereinstimmung mit dem Parteiengesetz gewährt würde. Das damalige CDU-Mitglied Clees hingegen sei schuldig – weil es sich bei seinem Spendenangebot aus seiner Sicht um eine Unrechtsvereinbarung gehandelt habe. Nun wird mit Spannung auf die schriftliche Urteilsbegründung gewartet. Ob das Disziplinarverfahren gegen Kremendahl eingestellt wird, will zudem Regierungspräsident Jürgen Büssow erst entscheiden, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Während das Verfahren gegen den zunächst mitangeklagten Wuppertaler SPD-Geschäftsführer Jörg Biesterfeld bereits während des Prozesses wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage von 5.500 Euro eingestellt worden war, erhielt der Finanzberater von Clees, Friedhelm Preußner, eine Geldstrafe in Höhe von 13.500 Euro.

Erwartungsgemäß begrüßte SPD-Bundesschatzmeisterin Inge Wettig-Danielmeier den Freispruch Kremendahls und kündigte an, nach Vorliegen des schriftlichen Urteils zu prüfen, „ob neue Regeln für die Annahme von Spenden aufzustellen sind“. Für sie ist die Affäre um die anrüchige Wuppertaler Großspende, die im Rechenschaftsbericht der SPD-Bundespartei nur gestückelt und verschleiert auftauchte, noch nicht ausgestanden. Denn die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft gegen Wettig-Danielmeier wegen des Anfangsverdachts des Betrugs zum Nachteil des Bundestags und Untreue zu Lasten der SPD laufen weiter.

PASCAL BEUCKER