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Archiv-Artikel

Prozess entfällt

BESCHLUSS Kein Verfahren zu Kundus-Luftangriff

KARLSRUHE afp | Wegen des tödlichen Nato-Luftangriffs im afghanischen Kundus wird es kein Strafverfahren geben. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss billigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Entscheidung der Bundesanwaltschaft, die Ermittlungen gegen den damaligen Bundeswehr-Oberst Georg Klein einzustellen. Damit mussten Hinterbliebene des Luftschlags vom September 2009 erneut eine Niederlage vor Gericht hinnehmen.

Klein hatte das nächtliche Bombardement veranlasst. Bei dem Luftschlag kamen mehr als hundert Menschen ums Leben. Die Bundesanwaltschaft stellte ihr Ermittlungsverfahren im April 2010 ein, das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte diesen Schritt im Februar 2011.