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Archiv-Artikel

Per Gesetz schneller zum Arzt

GESETZ Patienten sollen rascher einen Termin beim Facharzt kriegen und mehr Mediziner auf dem Land arbeiten. Zu viele Patienten gehen in die Notaufnahmen der Kliniken

In Sachsen gibt es die Termin-Regel schon: Nur 500 Patienten meldeten sich

AUS BERLIN BARBARA DRIBBUSCH

BERLIN taz | Patienten, die einen Facharzttermin möchten, sollen diesen nicht erst in zwei Monaten, sondern schon früher bekommen. Mehr Ärzte sollen aufs Land. Dies beides gehört zum „Versorgungsstärkungsgesetz“, das der Bundestag am Donnerstag beschloss. Doch ob das Gesetz Wirkung zeigt, ist fraglich.

Laut dem Gesetz, das am 1. August in Kraft tritt, werden die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) künftig dazu verpflichtet, „Terminservicestellen“ einzurichten. Sie sollen Versicherten mit einer Überweisung vom Hausarzt innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt vermitteln, wenn die Patienten auf eigene Faust nicht fündig geworden sind.

Bei der Kassenärztlichen Vereinigung in Sachsen hat man bereits Erfahrung mit dem Modell. Dort wurde schon im November vergangenen Jahres eine „Terminservicestelle“ eingerichtet. Laut Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen, gab es bei 7,5 Millionen Behandlungsfällen pro Quartal in Arztpraxen zur gleichen Zeit nur 500 Anfragen von Patienten an die Servicestelle. „Es waren überraschend wenig Nachfragen“, so Heckemann zur taz.

Denn es gibt Hürden: Wer einen Termin bei einem Facharzt braucht, muss in der Regel erst mal zu seinem Hausarzt gehen. Dort bekommt er eine Überweisung entweder nach „A“-Dringlichkeit: was bedeutet, innerhalb der nächsten Tage direkt einen Facharzttermin zu bekommen. Dann gibt es die Überweisungen mit „B“-Dringlichkeit: wenn ein Facharzttermin innerhalb von vier Wochen als ausreichend betrachtet wird, etwa bei therapieresistentem Hexenschuss. Nur Leute mit „B“-Dringlichkeit können, wenn sie nach eigener Suche keinen Facharzt finden, die Terminservicestelle in Anspruch nehmen.

Doch viele Patienten gehen offenbar lieber gleich in die Notaufnahmen der Krankenhäuser, wofür man keine Überweisung braucht. 100.000 Behandlungsfälle verzeichneten die Notaufnahmen pro Quartal in Sachsen, berichtet Heckemann. „Das ist ein Problem, denn es kommen ja viele Leute in die Notaufnahmen, die auch zum Hausarzt gehen könnten.“

Allerdings sind gerade Patienten auf dem Land häufig damit konfrontiert, dass es zu wenig Ärzte vor Ort gibt. So bleibt mitunter nur ein Krankenhaus mit Notaufnahme. Zum Versorgungsstärkungsgesetz gehören daher auch Maßnahmen, stärkere Anreize für Ärzte zu setzen, sich auf dem unterversorgten Land niederzulassen. Ein Strukturfonds soll diese Niederlassungen fördern. Das Gesetz sieht auch vor, medizinische Versorgungszentren, bei denen Ärzte angestellt sind, zu unterstützen.