: Haushaltsnot ist kein Argument
BESOLDUNG Nach einem Urteil des Verfassungsgerichts ist klar: Nicht mal ein Haushaltsnotlageland wie Bremen kann sich bei der Gehaltsbemessung seiner Beamten darauf berufen, dass das Geld knapp ist
Auf den ersten Blick klingt es nach einem Spezialthema: die Frage, wann RichterInnen angemessen bezahlt werden. Anfang Mai hat das Bundesverfassungsgericht darüber geurteilt, ob die Besoldung der RichterInnen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt angemessen ist. Das Urteil: In Sachsen-Anhalt war das Gehalt teils zu niedrig, in den beiden anderen Bundesländern angemessen.
Tatsächlich ist das Urteil für Haushaltsnotlage-Länder wie Bremen von großem Interesse: denn laut Karlsruher Gericht genügt der Verweis auf leere Kassen nicht, um Richter und Staatsanwälte von der Einkommensentwicklung abzukoppeln oder Beihilfen oder die Altersversorgung zu kürzen. Wolle der Staat Richtergehälter zur Bewältigung schwieriger Haushaltslagen einschränken, dann ist dies laut Urteil nur als „Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung“ zulässig und muss zuvor in den Materialien zu dem entsprechenden Gesetz auch „aussagekräftig“ begründet werden. Grundsätzlich darf sich das Gehalt von RichterInnen und StaatsanwältInnen nicht zu stark von den Tarifabschlüssen der Angestellten im öffentlichen Dienst, der allgemeinen Lohnentwicklung im jeweiligen Bundesland und der Preisentwicklung entfernen.
Mit Verweis auf die Haushaltslage hatte die Bremer grüne Finanzsenatorin Karoline Linnert 2013 die tariflich vereinbarten Gehaltserhöhungen für die höheren Besoldungsgruppen der BeamtInnen aussetzen wollen. Daraufhin war es zu heftigen Protesten gekommen, was Linnert von „Kindergarten“ hatte sprechen lassen – einen Vorwurf, den sie, ebenso wie die Gehaltskappung fallen lassen musste.
Nun hat sich nach dem Urteil aus Karlsruhe der Verein Bremischer Richter und Staatsanwälte zu Wort gemeldet. Sein Vorsitzender Andreas Helberg geht nach einer „ersten Einschätzung“ davon aus, dass die noch mit der alten Bremer Regierung vereinbarte Tariferhöhung „nicht ausreichen wird“. „Es ist nicht unsere Art, Forderungen herauszuposaunen“, sagt Helberg – doch Modellrechnungen hätten gezeigt, dass in bestimmten Besoldungsstufen die Bremer RichterInnen noch unter dem vom Verfassungsgericht verworfenen Gehalt der KollegInnen in Sachsen-Anhalt lägen. Nun hat der Verein einen Ausschuss gebildet, der genau nachrechnen soll – Gleiches erwartet Helberg vom Bremer Finanzressort. Noch ist man in Bremen allerdings mit der Regierungsbildung befasst. Bewegung ist auch an anderer Stelle zu erwarten: Vor dem Bremer Verwaltungsgericht sind mehrere Musterklagen gegen die Beamtenbesoldung anhängig, weil man die Entscheidung in Karlsruhe abwarten wollte. GRÄ