GERMANEN SCHWER EMPÖRT ÜBER GERICHTSURTEIL : Kein Arbeitsunfall bei Speerwurf
DÜSSELDORF/BERLIN epd/taz | Gestern schmuggelte sich eine 2.000 Jahre alte Meldung in die Ticker – von heute kann das Gerichtsurteil jedenfalls nicht sein: „Tödlicher Speerwurf ist kein Arbeitsunfall“, berichtete die römisch-christliche Nachrichtenagentur epd. Dieses Urteil wird Hermann, den alten Cherusker, nicht gerade freuen. Da riskieren er und seine Speerwerfer im Teutoburger Wald gegen die Römer Kopf und Kragen und versetzen den imperialen Besatzern eine empfindliche Niederlage, sodass Kaiser Augustus in Rom verzweifelt stöhnt: „Varus, Varus, gib mir meine Legionen wieder!“ Und dann das! Wenn ein Speerwurf tödlich endet, ist das kein Arbeitsunfall, meint ein neandertalnahes Sozialgericht. Ja, ist denn Römervertreiben etwa keine Arbeit? Das ist doch keine Sportveranstaltung im Stadion. Und Germanen sind auch keine Speerwurfkampfrichter. Die Ger werfenden Mannen verdienen den Schutz des Arbeitsrechts!