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Archiv-Artikel

VIEHTRANSPORTE ÜBER EU-GRENZEN Europäische Tierschutzregeln gelten überall

LUXEMBURG | Der Europäische Gerichtshof hat den Schutz von Zuchtvieh bei Transporten über die EU-Außengrenzen hinweg gestärkt. Demnach müssen Viehtransporteure vorab nachweisen, dass sie die EU-Regeln auf der gesamten Strecke einhalten wollen (Az. C-424/13). Diese schreiben vor, dass Rinder nach 14 Stunden Transport auf der Straße eine Stunde Pause und Wasser bekommen müssen. Nach weiteren 14 Stunden müssen sie entladen, gefüttert und getränkt werden und 24 Stunden Ruhe erhalten. Die Richter gaben mit dem Urteil der Stadt Kempten Recht, die einem Exporteur den Transport von Rindern nach Usbekistan untersagt hatte, weil er für eine 7.000 Kilometer lange Strecke in den Ländern jenseits der EU keine Ruheorte geplant hatte. (afp)