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Archiv-Artikel

Schutz für Anleger

FINANZEN Soziale Projekte und Crowdfunding erhalten stärkere Ausnahmen als zunächst geplant

Von MKR

BERLIN taz | Der Bundestag hat am Donnerstag das zunächst heftig umstrittene Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet. Es soll sicherstellen, dass Menschen, die in unregulierte Finanzprodukte investieren, besser über Risiken aufgeklärt werden. Dafür müssen auch für solche Anlagen künftig offizielle Prospekte erstellt werden. Die Anbieter werden von der Finanzaufsicht Bafin kontrolliert. „Dieses Gesetz sorgt für mehr Ordnung auf dem Finanzmarkt“, sagte Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD).

Vor allem aus der Alternativwirtschaft hatte es im Vorfeld heftige Kritik an dem Gesetz gegeben. Genossenschaften, soziale Projekte und Crowdfunding-Plattformen fürchteten, dass die Pflicht zur Prospekt-Erstellung und die Einschränkung von Werbung das Aus für viele Projekte bedeutet hätten, die sich über private Anlagen finanzieren. Als Reaktion auf diese Kritik wurden die Ausnahmen für solche Projekte ausgeweitet: Für sie greifen die neuen Regeln nicht, sofern das Volumen der Anlage insgesamt nicht größer als 2,5 Millionen Euro ist. Zunächst war nur ein Freibetrag von 1 Million geplant, was von Akteuren wie dem Mietshäusersyndikat als zu niedrig kritisiert worden war. Die Zinsen, die für die Anlagen gezahlt werden, dürfen nicht höher liegen als 1,5 Prozent oder die Rendite von gleich lang laufenden Hypothekenpfandbriefen; Provisionen für die Vermittlung der Anlage dürfen nicht bezahlt werden. Das Werbeverbot wurde gelockert.

Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband und der Digitalverband Bitkom begrüßten die Änderungen. Die Linken-Finanzexpertin Caren Lay nannte das Gesetz einen Schritt in die richtige Richtung. Es brauche aber eine Art Finanz-TÜV, der die Angebote prüfe und dafür sorge, dass Schrottanlagen erst gar nicht auf den Markt kämen. Die Grünen kritisierten hingegen, dass die Obergrenze für soziale Projekte weiterhin zu niedrig bemessen sei. MKR