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Archiv-Artikel

Im Reich der wilden Wirtschaft

Umweltschützer protestieren gegen die Zerstörung des Rodewischhafens. Sie verlangen, dass das Naturschutzrecht uneingeschränkt im Hafengebiet gilt

Im Hafen wird wieder einmal ein Biotop zerstört, ohne dass die andernorts gültigen Auflagen beachtet werden müssten. Der Botanische Verein, der Umweltverband BUND und der Verein „Zukunft Elbinsel Wilhelmsburg“ haben deshalb gestern am Rodewischhafen gegen die Zerstörung dieser Heimstätte für Rote-Liste-Arten und gegen die Sonderstellung des Hafens protestiert. „Es ist bundesweit einmalig, dass ein Gebiet von der Größe Kopenhagens von den Vorgaben des Bundesrechts einfach ausgenommen wird“, kritisierte der BUND.

Das extrem arten- und strukturreiche Becken an der östlichen Zufahrt zur Köhlbrandbrücke gilt den Naturschützern als ein Beispiel für die vielen Grundstücke im Hafen, auf denen sich wertvolle Biotope entwickelt haben. Im Rodewischhafen brüteten seltene Vögel wie Säbelschnäbler, Rotschenkel und Kiebitze. Zehn Pflanzen, die hier gediehen, stünden auf der Roten Liste gefährdeter Arten. Selbst der nur an der Unterelbe in wenigen Exemplaren vorkommende Schierlings-Wasserfenchel sei darunter. Ein Ersatz sei nicht vorgesehen, schimpfte Harald Köpke vom BUND.

Nach Auskunft der Wirtschaftsbehörde wird der Rodewischhafen zugeschüttet, um zusätzliche Fläche für einen Container-Terminal zu gewinnen. Ein Ausgleich im Sinne des Naturschutzes sei geplant: „Die neu entstehenden Böschungen werden naturnah aufgewertet“, sagte Behördensprecher Christian Saadhoff der taz. An den Ufern würden Pflanztaschen eingerichtet, Nischen, in denen die Flora Halt finden kann.

Mit Unterstützung der GAL verlangen die Verbände, dass das Naturschutzrecht uneingeschränkt im Hafen angewandt wird. Zehn Prozent der Flächen müssten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgehalten werden. Bei der Novellierung des Naturschutzgesetzes vor drei Jahren hatte die GAL lediglich eine Einschränkung des Hafenprivilegs durchsetzen können. Die Beseitigung und Umgestaltung von Gewässern – nicht aber von Land – muss seither ausgeglichen werden. Gernot Knödler