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Archiv-Artikel

Viel Rauch um nichts?

KIFFVERBOT FÜR LEHRER

Darf man Behörden trauen? Und Politikern? Wenn es um den Umgang mit illegalen Drogen geht? Diese Fragen stellt sich seit Mittwoch neu: Da berichtete die taz über einen Passus in der Ende März neu gefassten Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung zur Umsetzung des Paragrafen 31a des Betäubungsmittelgesetz.

Darin steht – vereinfacht gesagt –, dass Pädagogen, die mit Minderjährigen zu tun haben, fürs Kiffen bestraft werden sollten. Anders als fast alle Berliner profitieren sie nicht davon, dass der Besitz von 15 Gramm Haschisch zum Eigenbedarf de facto keine juristischen Folgen hat. Wer’s scharf formuliert mag, darf von einer Art Radikalenerlass in puncto Dope sprechen.

Jener Teil der Verfügung, zu finden unter „Ausnahmen“, ist Rechtsexperten zufolge eindeutig formuliert. Interessant daran ist: Der Satz selbst ist nicht neu. Er stand bereits in der Vorgängerverfügung, die Ende März nach fünf Jahren regulär auslief, und stammt deswegen auch nicht aus der Feder von CDU-Senatoren, sondern von deren SPD-Vorgängern. Und der Passus – soweit bekannt – wurde nie angewandt. Zumindest war er nie jemanden aufgefallen, auch nicht dem Drogenexperten der Grünen, Benedikt Lux, der nun darauf aufmerksam machte.

Können Oberstudienräte und Kitaerzieherinnen also weiter vor sich hin quarzen, weil schlicht vergessen wurde, den Passus zu streichen? Das ist wenig wahrscheinlich: Die Verfügung ist lediglich drei Seiten „dünn“. Und der Abstimmungsprozess zwischen den drei zuständigen CDU-Senatsverwaltungen für Justiz, für Inneres und für Soziales, zog sich über Wochen. Und selbst wenn: Dann wäre dieser Pfusch ein Beleg dafür, dass Behörden eben nicht immer zu trauen ist. BERT SCHULZ