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Archiv-Artikel

Strafe ist rechtskräftig

Eine Bewährungsstrafe gegen den früheren Bürgermeister von Nordenham, Georg Raffetseder, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Donnerstag die Revision des 44-Jährigen. Das Landgericht Oldenburg hatte Raffetseder im Juli 2007 zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er von einem Makler 10.000 Euro gefordert hatte. Im Gegenzug wollte er sich für einen Bebauungsplan einsetzen, nach dessen Erlass der Makler seine Grundstücke als Bauland hätte verkaufen können. Das „milde“ Urteil des Landgerichts weise keine Rechtsfehler auf, entschied der BGH. DPA