: Gesetz für mehr Bescheidenheit
Beschließt der Bundestag, was er am Donnerstag beriet, werden die Gehälter und Abfindungen von Managern bald etwas begrenzt
VON HANNES KOCH
Erstaunlich einig waren sich am Donnerstag die fünf Fraktionen des Bundestages: Mit den Gehältern der Manager großer Unternehmen kann es so nicht weitergehen. „Wir müssen den staatlich subventionierten Selbstbedienungsladen schließen“, formulierte Christine Scheel, Fraktionsvize der Grünen. CDU, SPD und Linke teilten diese Ansicht, und nicht einmal Hermann Otto Solms von der FDP mochte sich scharf abgrenzen.
60 Millionen Euro als Jahresverdienst 2007 für Porsche-Chef Wendelin Wiedeking – Zahlen wie diese lösten im vergangenen Dezember eine raumgreifende Debatte über die Dotierung von Wirtschaftsgrößen aus. Dass der „soziale Zusammenhalt der Gesellschaft“ in Frage stehe, wenn manche Manager unvorstellbare Summen verdienten, andererseits aber der niedrigste Tariflohn bei drei Euro pro Stunde liege, gehörte zum Standardrepertoire der Bundestagsreden. Grüne und Linksfraktion schlugen in Anträgen vor, jetzt Konsequenzen aus dieser Einschätzung zu ziehen.
Die Grünen wollen durch eine Änderung des Aktiengesetzes ermöglichen, dass die Hauptversammlung eines Konzerns über die Bezahlung des Vorstandes entscheiden muss. Heute finden solche Festlegungen meist zwischen einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrates und dem Vorstand statt. Stimmten dagegen die Aktionäre über die Managergehälter ab, erhoffen sich davon nicht nur die Grünen eine durch Öffentlichkeit erzwungene Mäßigung.
Zweitens empfehlen die Grünen, dass Unternehmen Manager-Abfindungen nicht mehr unbegrenzt als Betriebsausgaben von ihrem Gewinn abziehen können. Heute ist das möglich. Die Steuerzahler finanzieren damit einen beträchtlichen Teil der Millionen, die Ex-Daimler-Chef Jürgen Schrempp und anderes Spitzenpersonal erhalten haben. Geht es nach den Grünen, wird die Abzugsfähigkeit auf eine Million Euro pro Kopf begrenzt. Derselbe Vorschlag steht auch im Antrag der Linksfraktion. Die USA haben eine derartige Regelung bereits.
Gemessen an den Reaktionen von Otto Bernhard (CDU) und Hans-Ulrich Krüger (SPD) sollte es kein Problem sein, dass die beiden Punkte demnächst im Gesetz stehen. Bernhard äußerte vorsichtige Zustimmung zur Begrenzung der Abfindungen und hielt die Ausweitung der Aktionärsrechte für „interessant“. Die SPD hat bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die diese Vorschläge überprüft. Sowohl den Antrag der Grünen als auch den der Linken überwies der Bundestag zur weiteren Bearbeitung in den Finanzausschuss.
Auf der Strecke bleiben wird das, was die Linksfraktion sonst noch vorschlug. Oskar Lafontaine forderte, eine relative Obergrenze für Managergehälter einzuführen: Sie sollten nicht mehr als das Zwanzigfache des Lohns der untersten Gehaltsgruppe betragen. Außerdem plädierte der Fraktionschef der Linken für höhere Steuersätze auf Spitzengehälter: Während heute ab 250.000 Euro Jahresbrutto 45 Prozent Einkommensteuer fällig sind, wünscht die Linke 50 Prozent. Ab zwei Millionen Euro sollen es 65 Prozent sein.