: Internet-Provider nur Vermittler
FRANKFURT/MAIN dpa ■ Ein Internet-Provider ist grundsätzlich nicht verantwortlich für den Inhalt von Webseiten, zu denen er seinen Kunden Zugang vermittelt. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Ein Anbieter von zulässigen pornografischen Leistungen hatte versucht, einen großen Provider über eine einstweilige Verfügung zu verpflichten, für dessen Kunden die Webseiten google.de und google.com zu sperren. Er begründete dies damit, dass über diese Suchmaschinen ungehindert Seiten mit anderen pornografischen Inhalten aufgerufen werden können. Darin sah er eine Wettbewerbsbehinderung. Der Provider sei als bloßer Vermittler von Internetseiten nicht für Wettbewerbsverstöße verantwortlich, urteilte der BGH. (Az.: 6 W 10/08)