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Archiv-Artikel

Elterngeld ist voll in Ordnung

Von US

BERLIN taz ■ Das Elterngeld bekommen nur die Eltern, deren Kinder am 1. Januar 2007 oder später geboren wurden. Die sogenannte Stichtagsregelung sei verfassungsgemäß, entschied das Bundessozialgericht am Mittwoch. Der Gesetzgeber dürfe Eltern früher geborener Kindern ausschließen, ohne gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes zu verstoßen, hieß es. Ein Elternpaar und zwei Mütter, deren Kinder zwischen September und Dezember 2006 geboren wurden, hatten gegen die Stichtagsregelung geklagt. Sie wollten eine Übergangsregelung durchsetzen. Das Elterngeld wird an Mütter und Väter gezahlt, die nach der Geburt eines Kindes ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder auf höchstens 30 Stunden pro Woche reduzieren. Gezahlt werden 67 Prozent des letzten Nettogehalts, höchstens aber 1.800 Euro. Der Staat überweist das Geld maximal 14 Monate, enthalten sind zwei „Papamonate“: Sie müssen vom anderen Partner genommen werden, sonst verfallen sie. Das Elterngeld löst das Erziehungsgeld ab, das nur gezahlt wurde, wenn Einkommensgrenzen nicht überschritten wurden. US