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Archiv-Artikel

Diakonie muss an Muslimin zahlen

HAMBURG epd ■ Das Diakonische Werk Hamburg muss an eine nicht eingestellte Sozialpädagogin türkischer Herkunft drei Monatsgehälter als Entschädigung zahlen. Die Frau hatte sich bei der Diakonie für einen Job beworben, sich aber geweigert, in eine christliche Kirche einzutreten. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts kann die Kirchenmitgliedschaft nur dann Voraussetzung für eine Anstellung sein, wenn diese den „verkündungsnahen Bereich“ betrifft. Ausgeschrieben war die Stelle einer Sozialpädagogin im Projekt „Integrationslotse“, das aus Mitteln von Bund und EU finanziert wird. Ziel ist die berufliche Integration von erwachsenen Migranten. (Az.: 20 Ca 105/07)