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Archiv-Artikel

Frei trotz Tatverdachts

Ein Gastwirt, der am tödlichen Wetttrinken mit einem 16-Jährigen beteiligt war, wird aus U-Haft entlassen

Trotz Fluchtgefahr und dringenden Tatverdachts ist ein Gastwirt auf freien Fuß gesetzt worden, der an einem tödlichen Wetttrinken beteiligt war. Das Landgericht begründete die Haftverschonung mit der überlangen Dauer der Untersuchungshaft seit vergangenem Juli, teilte Justizsprecherin Iris Berger am Mittwoch mit. Bei dem Wetttrinken in einer Bar im Februar 2007 hatte ein 16-Jähriger 45 Tequila getrunken, war ins Koma gefallen und vier Wochen später gestorben.

Der 27-jährige Kneipier muss sich nach seiner Entlassung am Dienstag wöchentlich melden. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt. Dem Inhaber der inzwischen geschlossenen Bar Eye T in Charlottenburg wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Er soll bei dem Wetttrinken vor allem Wasser getrunken haben.

Im Januar hatte der Prozess gegen drei Freunde des Wirts und eine Aushilfskellnerin begonnen. Die Jugendstrafkammer des Landgerichts muss klären, inwieweit sie mitverantwortlich für den Tod des Jugendlichen sind. Den Angeklagten im Alter von 17 bis 21 Jahren wird Beihilfe zur Körperverletzung vorgeworfen. Das Verfahren wird am Montag fortsetzt. Zu dem Termin ist nach Angaben der Justizsprecherin die Zeugenvernehmung des Wirts vorgesehen. DPA