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Archiv-Artikel

Odyssee im Wahlbezirk

Neue EDV in den Wahlämtern sorgt für Verwirrung: Wer umzieht, kriegt den Verlust der Wahlberechtigung mitgeteilt

Von CGI

Als Mirco Beth am vergangenen Dienstag einen Brief des Wahlamts Altona erhielt, dachte er sich zunächst nichts dabei. Nach seinem Umzug hatte sich der Rechtsanwalt wenige Tage zuvor innerhalb des Bezirks Altona umgemeldet. Da sich mit der neuen Adresse auch sein Wahlkreis geändert hatte, rechnete er nun mit einem neuen Wahlschein. Doch stattdessen wurde ihm per Brief mitgeteilt, dass die Veränderung seines Hauptwohnsitzes „zum Verlust der Wahlberechtigung“ führe. Und weiter: „Ein eventuell beantragter Wahlschein wird nicht erteilt!“

„Als ich das las, war ich erstaunt“, sagt der 37-Jährige. Auf Rückfrage bei der Wahldienststelle Altona wurde ihm mitgeteilt, dass die Streichung aus dem Wählerregister des Wahlkreises durch ein EDV-System durchgeführt wurde. Betroffen sind alle Hamburger, die weniger als 35 Tage vor dem Wahltermin innerhalb der Stadt umziehen und dadurch einem neuen Wahlbezirk zugeordnet werden.

„Durch einen Umzug verliert man natürlich nicht sein Wahlrecht“, stellt Asmus Rösler, Leiter des Landeswahlamtes, auf taz-Anfrage klar. Es handele sich bei den versandten Mitteilungen um die Folge „eines Programmfehlers, der uns vorher nicht bekannt war. Dafür müssen wir uns entschuldigen.“ Die zuständige EDV sei für die kommende Wahl neu eingeführt worden. Formal sind die versandten Mitteilungen nicht zu beanstanden, da Wähler nach einem Umzug tatsächlich die Wahlberechtigung in ihrem ehemaligen Wahlbezirk verlieren.

Rösler räumt aber ein, dass das Schreiben zu „Irritationen“ führen könne. Allerdings würden alle Betroffenen, unabhängig vom Inhalt des Briefes, einen neuen Wahlschein zugesandt bekommen, versichert der Landeswahlamtsleiter. Vorausgesetzt, sie melden sich spätestens fünf Tage vor dem Wahltermin um. Wer diese Frist verpasst, muss gemäß geltendem Wahlrecht in seinem bisherigen Wahlbezirk wählen gehen. CGI