: Die Billigkeitskontrolle kommt
Der Hamburger Energie- und Gasversorger Lichtblick ist vor Gericht erfolgreich: Eon- und RWE-Tochterunternehmen müssen künftig kontrollieren lassen, ob die Gebühren für die Benutzung ihrer Gasnetze angemessen sind
Der Hamburger Energieversorger Lichtblick hat vor Gericht erstritten, dass Gasnetz-Entgelte rechtlich überprüft werden können. Wie das Unternehmen am Montag mitteilte, setzte es per einstweiliger Verfügung vor dem Landgericht Dortmund durch, dass die Netzbetreiber Eon Gastransport AG & Co. KG und RWE Transportnetz Gas GmbH „ihnen gegenüber geäußerte Zahlungsvorbehalte“ anerkennen müssen – und ebenso eine Billigkeitskontrolle ihrer Netzentgelte. Außerdem sei eine in der „Kooperationsvereinbarung Gas“ enthaltene Klausel gekippt worden, mit der im Streitfall der Rechtsweg ausgeschlossen werden sollte.
Die RWE Transportnetz konnte den Eingang der Verfügung zunächst nicht bestätigen. Man rechne damit, dass sie am Dienstag oder Mittwoch eingehe, sagte Unternehmenssprecher Gerhard Hülsemann in Dortmund. Die Darstellung von Lichtblick bezeichnete er als „nicht nachvollziehbar“. „Sobald uns die von Lichtblick erwirkte einstweilige Verfügung vorliegt, werden wir sie genau prüfen und eventuell entsprechende Rechtsmittel einlegen“, so Hülsemann. Bei der Eon Gastransport in Essen war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
Unter Billigkeit – gemäß Paragraf 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – verstehen Juristen einen angemessenen und gerechten Ausgleich von Interessen. Lichtblick versorgt in fünf nordöstlichen Bundesländern – zwischen Kiel, Hamburg, Schwerin und Berlin – 8500 Gaskunden und will bundesweit tätig werden. Außerdem werden 400.000 Stromkunden von den Hamburgern beliefert.
„Wesentliche Eckpunkte der ‚Kooperationsvereinbarung Gas‘ sind damit hinfällig. Sie muss geändert werden“, fordert Lichtblick-Geschäftsführer Heiko von Tschischwitz. Ein Unternehmenssprecher bezeichnete die Gerichtsentscheidung als wegweisend für die Gasversorger. Es sei die Möglichkeit eröffnet worden, in Rechnung gestellte Netzgebühren zivilrechtlich überprüfen zu lassen, bevor Verjährungsfristen greifen. Ob dies in Anspruch genommen werde, sei noch nicht absehbar.
Die beiden Netzbetreiber hätten ihren Netzzugang für Lichtblick davon abhängig gemacht, dass das Hamburger Unternehmen die Vertragsbedingungen „vorbehaltlos anerkennt und die Höhe der Entgelte akzeptiert“. Weil das Unternehmen dazu nicht bereit gewesen sei, hätten die Betreiber den Netzzugang verwehrt. Nun müsse er aber ermöglicht werden, teilte Lichtblick mit. DPA