: Strafe für Jungtrinker
Im Prozess um den Tod eines Schülers nach einem Wetttrinken sind am Montag zwei Kneipen-Aushilfen der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden worden. Der 18- und der 21-Jährige wurden dazu verurteilt, jeweils an einem zehnmonatigen sozialen Trainingskurs teilzunehmen. Ein dritter Angeklagter im Alter von 18 Jahren wurde freigesprochen. Das Verfahren gegen eine 17-jährige Angeklagte war zuvor abgetrennt worden. Der Wirt muss sich noch in einem gesonderten Verfahren verantworten. Am Montag sagte er im Prozess als Zeuge aus. Der 27-Jährige sprach von einem „bedauerlichen Unglücksfall“. Zugleich betonte er, dass die Idee zu dem Wetttrinken von dem Jugendlichen ausgegangen sei. Der 16 Jahre alte Gymnasiast war Ende März 2007 an den Folgen des Wetttrinkens gestorben. DDP