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Archiv-Artikel

Anwälte werden etwas informiert

Die Ausländerbehörde soll künftig Gerichte nicht mehr auffordern, richterliche Anhörungen den Anwälten der von Abschiebung bedrohten Ausländer zu verschweigen. Das erklärte Innenstaatssekretär Ulrich Freise (SPD) am Montag im Innenausschuss. Damit reagierte er auf Kritik der Rechtsanwaltskammer und die Berichterstattung der taz. Er gehe davon aus, so Freise, dass ein Gericht „bei Gefahr im Verzug“, also bei bereits mehrfach gescheiterten Abschiebeversuchen, selbst entsprechend handeln und die Anwälte erst nachträglich informieren werde. Rechtsvertreter müssen daher auch künftig damit rechnen, nicht rechtzeitig über richterliche Anhörungen ihrer Mandanten informiert zu werden. Hintergrund ist der Fall einer Armenierin, die ohne Benachrichtigung ihrer Anwältin nach Eriwan abgeschoben wurde. EPD, TAZ