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Ewiger Zankapfel Studiengebühren

Die Uni hat 926 nicht rechtzeitig zahlende Studierende exmatrikuliert. Unverantwortlich, findet der AStA

An der Universität Hamburg sind 926 Studierende exmatrikuliert worden, weil sie nach Angaben der Hochschule ihre Gebühren nicht fristgerecht entrichtet haben. Der Uni-AStA findet das „unverantwortlich“: In einem offenen Brief an Uni-Leitung und Wissenschaftsbehörde nennt das Gremium die nicht realisierte soziale Absicherung durch Studienkredite oder Stipendien eine „Farce“.

Zudem habe die Uni vorschnell exmatrikuliert, statt das Ende eines laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht abzuwarten. Dort klagt ein Student der TU Harburg gegen die Exmatrikulation wegen ausstehender Gebühren vor dem Ende der Rückmeldefrist zum Sommersemester am 31. März.

Auf Seiten der Uni ist man sich der Rechtmäßigkeit der Exmatrikulationen sicher: „Wir haben unseren Spielraum sehr weit ausgelegt“, sagt Sprecherin Viola Griehl. Die Klage aus Harburg betreffe die Uni selbst nicht, da man eine andere Zulassungsordnung habe.

Dies sieht der Anwalt Martin Klingner anders: Nach dem Hochschulgesetz werde eine Exmatrikulation nur wirksam, wenn fällige Gebühren nicht gezahlt worden seien. Für das laufende Semester sei keine Exmatrikulation möglich. FEG

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