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Archiv-Artikel

DER RECHTE RAND Wahlkampfschlacht in Hamburg

Die Musik kommt vom Bläsersextett „Hansische Freiheit“. Nachdem das örtliche Oberverwaltungsgericht die Stadt Hamburg dazu verpflichtet hat, dafür eine Halle an die rechtsextreme Partei zu vermieten, findet am kommenden Sonntag im Congress Centrum Hamburg (CCH) das zentrale Wahlkampf-Event der Deutschen Volksunion (DVU) statt. Entsprechend dem so genannten Deutschland-Pakt mit der NPD darf die DVU in der Hansestadt exklusiv um Wählerstimmen buhlen.

Bei der DVU läuft nichts ohne den Parteivorsitzenden Gerhard Frey: Einzig seine Millionen ermöglichen die immer wiederkehrende Wahlkampfstrategie der Massenmaterialschlacht. Neben Frey spricht am Sonntag auch der Hamburger Spitzenkandidat Matthis Faust. Ebenfalls dabei: Gerard Menuhin, auf dessen Prominenz die Partei setzt: „Der Sohn des Jahrhundertgeigers Yehudi Menuhin“, so kündigt die DVU ihren Redner an.

Schon bei der Bürgerschaftswahl 2007 in Bremen trat Menuhin mit Empfehlungen auf: „Ich schlage vor, Sie wählen DVU!“ Im Jahr zuvor warb er schriftlich in Sachsen-Anhalt für die Partei. Seit gut drei Jahren schreibt er für die DVU-nahe National-Zeitung (NZ) – „honorarfrei“, wie Verleger Frey versichert. Der Yehudi-Menuhin-Stiftung Deutschland ging solches Engagement zu weit: Sie enthob Sohn Gerard 2005 seines Postens als Vorsitzender.

In Hamburg wird Gerard Menuhin vielleicht erneut ausführen, dass eine „internationale Lobby“ die Deutschen wegen ihrer Geschichte endlos erpresse. In der NZ vom 25. Januar beklagte er nun unter der Überschrift „Der Gesetzgeber ist blind, wenn es gegen Deutsche geht“ die Verurteilung der Rechtsanwältin Sylvia Stolz: Die Anwältin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel war der „Verbreitung revisionistischer Thesen im Gewand anwaltlicher Verteidigung“ schuldig gesprochen worden. Das Urteil: Haft und Berufsverbot.