GARZWEILER-URTEIL : Beschwerde eingelegt
Im Streit um den Braukohletagebau Garzweiler II zieht der BUND vor das Bundesverwaltungsgericht. Er legte in Leipzig Beschwerde gegen das jüngste Garzweiler-Urteil des OVG Münster ein. Das Bundesgericht soll die Zwangsenteignung einer Obstwiese rückgängig machen, die dem BUND in dem Tagebaugebiet gehört hatte. (dpa)