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Archiv-Artikel

Beamte müssen länger arbeiten

KARLSRUHE epd ■ Die Verfassungsbeschwerde eines Beamten gegen die 2004 in Bayern eingeführte verlängerte Arbeitszeit ist gescheitert. Die für unter 50-Jährige geltende Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 42 Stunden sei verfassungsrechtlich nicht bedenklich, heißt es in einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Az.: 2 BvR 398/07). Zur Begründung hieß es, dass die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten nicht verletzt werde und eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden nicht gesundheitsgefährdend sei. Laut den Karlsruher Richtern muss die höhere Stundenzahl nicht zusätzlich vergütet werden.