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Archiv-Artikel

Ermittlung gegen Horst Mahler

COTTBUS dpa ■ Die Cottbuser Staatsanwaltschaft hat Ermittlungsverfahren gegen den verurteilten Rechtsextremisten Horst Mahler sowie seine Anwältin wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet. Darauf gebe es bei beiden Verdächtigen Hinweise aus dem Cottbuser Prozess gegen Mahler wegen Zeigens des Hitlergrußes, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Horst Nothbaum, gestern. Falls sich der Verdacht bestätige, könne Anklage erhoben werden. Das Amtsgericht Cottbus hatte den 72 Jahre alten Mahler bereits im November 2007 wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen legten Mahler und die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Mahlers rechtsextreme Anwältin und Lebensgefährtin Sylvia Stolz soll in ihrem Plädoyer während des Cottbuser Mahler-Prozesses die Judenvernichtung durch die Nazis geleugnet haben. Die frühere Verteidigerin des verurteilten Holocaust-Leugners Ernst Zündel war zudem im Januar 2008 vom Mannheimer Landgericht wegen Volksverhetzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach außerdem ein fünfjähriges Berufsverbot für die 44-Jährige aus Bayern aus.