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Archiv-Artikel

WARMWASSERKOSTEN Hartz-IV-Praxis legal

Tausende Empfänger von Hartz-IV-Leistungen müssen ihre Energiekosten weiter aus der sogenannten Regelleistung bestreiten. Das Bundessozialgericht hat gestern in Kassel die Klage eines Hilfeempfängers abgelehnt, der die Kosten für Strom und Warmwasser zusätzlich über die Unterkunftsleistung erstattet haben wollte. (dpa)