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Brandenburg lässt Ländereien links liegen

In der Bodenreform-Affäre verzichtet Brandenburg in knapp 1.400 Fällen auf Eintragung in die Grundbücher

In der Bodenreform-Affäre hat das Land die Rücknahme von knapp 1.400 noch offenen Anträgen auf Eintragung in die Grundbücher veranlasst. Damit erhebe Brandenburg keine Ansprüche mehr auf diesen Grundbesitz, erklärte Finanzminister Rainer Speer (SPD) gestern in Potsdam. Hinter einem Antrag könnten sich zum Teil auch mehrere Grundstücke verbergen, sagte sein Sprecher Ingo Decker. Von 2000 bis Ende 2007 habe das Land 282 Flurstücke verkauft und 1,64 Millionen Euro eingenommen. Die verkaufte Gesamtfläche sei rund 2,4 Millionen Quadratmeter groß. Sollten sich bislang unbekannte Erben dieser Grundstücke melden, bekämen sie den Verkaufserlös zurück.

Auslöser der Affäre war ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach sich die Landesregierung zu Unrecht rund 10.000 Flächen unbekannter Erben von Bodenreformland aneignete. Der BGH hatte diese Praxis für „sittenwidrig und nichtig“ erklärt. Um die Vorgänge aufzuklären, setzte der Landtag auf Initiative der oppositionellen Linksfraktion einen Untersuchungsausschuss ein.

Das Land habe rund 9,6 Millionen Euro an Rücklagen, die „für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Konsequenzen aus dem BGH-Urteil“ zur Verfügung stünden, hieß es in einer Mitteilung des Finanzministeriums. Im Zusammenhang mit Bodenreformland habe das Land bis Ende 2007 3.433 Klagen angestrengt. In 2.103 Fällen habe Brandenburg gewonnen, 96 Klagen seien ganz oder teilweise abgewiesen worden. Bis zum 3. März haben sich laut Speer knapp 2.200 Bürger an eine eigens eingerichtete Informations-Hotline zur Bodenreform mit den drei Nummern (03 31) 5 81 81 38-1, -2 und -3 gewandt. DPA

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