: Ganztags-Kita: Vater zahlt mit
KARLSRUHE dpa ■ Wer Unterhalt für sein beim anderen Elternteil lebendes Kind zahlen muss, kann künftig auch für die Zusatzkosten eines Ganztagskindergartens zur Kasse gebeten werden, so der Bundesgerichtshof Karlsruhe. Er gab damit einer ledigen Mutter Recht, die ihre siebenjährige Tochter ganztägig in der Kita untergebracht hat, weil sie einen Vollzeitjob ausübt. Nach dem Urteil umfasst der normale Unterhalt zwar einen Halbtags-Kitaplatz. Was darüber hinausgeht, begründet dagegen einen „Mehrbedarf“ des Kindes. Dafür muss aber der Vater nicht allein aufkommen, sondern beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen.