: Muslimischer Schüler darf beten
Ein muslimischer Schüler darf in einem Weddinger Gymnasium künftig täglich einmal außerhalb der Unterrichtszeit nach islamischem Ritus beten. Diese Entscheidung traf nach einer Mitteilung vom Dienstag das Verwaltungsgericht Berlin. Die Leitung des Diesterweg-Gymnasiums hatte dem Schüler das Beten in der Schule untersagt und sich auf das Neutralitätsgebot des Staates berufen. Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht und gab einem Antrag des Schülers statt, der sich auf seine Religionsfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes berief. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich (VG 3 A 983.07 vom 10. März 2008). DPA