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Archiv-Artikel

Wowereit gibt Fehler zu

Ursachen für die Affäre um das Spreedreieck liegen laut Regierendem Bürgermeister in der Vergangenheit. Der Bund der Steuerzahler fordert umfassende Aufklärung

Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hat Fehler in der Affäre um das sogenannte Spreedreieck eingeräumt. Der Vorgang sei „kein Ruhmesblatt für Berlin“, sagte Wowereit am Wochenende. Über den Umfang des Schadens könne er noch keine Angaben machen. Er hoffe aber, dass aus dem Fall Lehren gezogen würden, damit sich Ähnliches nicht wiederhole.

Der Senat hatte im Jahr 2000 das Spreedreieck am Bahnhof Friedrichstraße an einen Bauinvestor verkauft, der dort einen Bürokomplex errichten will. Ein Teil der veräußerten Fläche gehörte Berlin jedoch nicht. Um eine Schadenersatzklage zu umgehen, sagte das Land dem Investor unter anderem eine Bauhöhe von zehn Geschossen zu. Ein Grundstücksnachbar legte daraufhin vor Gericht Widerspruch gegen den geänderten Bebauungsplan ein, weil das von ihm errichtete Hotel verschattet werde, und bekam recht. Unterdessen ist ein drohender Baustopp vorerst abgewendet. Am Mittwoch einigten sich Senat und der Kläger auf eine Entschädigungszahlung, die bei 4 Millionen Euro liegen soll.

Die Ursachen für die Affäre reichten weit in die Vergangenheit zurück, sagte Wowereit. Der bedauerliche Fehler mit dem Verkauf des falschen Grundstücks sei „sicher unabsichtlich“ dem damaligen CDU-Finanzsenator Peter Kurth unterlaufen. Dass angesichts dessen jetzt ausgerechnet die CDU versuche, daraus politisches Kapital zu schlagen, sei „abstrus“.

Der Bund der Steuerzahler hat eine umfassende Aufklärung darüber gefordert, wie es zu den Millioneneinbußen am Spreedreieck kommen konnte. „Da aus unserer Sicht wissentlich, also vorsätzlich, gegen Gesetze verstoßen wurde, müssen hier auch die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Berliner Landesverbandes, Martin Müller. Wenn es gar nicht anders gehe, müsse ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss für Aufklärung sorgen. „Letztlich muss man auch über eine Strafanzeige nachdenken“, sagte Müller. DDP, DPA