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Archiv-Artikel

IMMOBILIENBEWERTUNG Telekom im Recht

Rückschlag für die gegen die Telekom klagenden Kleinaktionäre: Das OLG Frankfurt hat gestern im Musterprozess klar gemacht, dass es die Gruppenbewertung der Telekom-Immobilien für rechtens hält. Auch die nachträgliche Neubewertung um 2,5 Milliarden Euro bedeute nur einen Fehler von 12 Prozent, was im Rahmen bleibe. (dpa)