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Archiv-Artikel

ÜBERFALL/ARBEITSWEG Unfallrente fällig

Wird ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit Opfer einer Gewalttat, hat er Anspruch auf Unfallrente. Der Versicherungsschutz kann nur versagt werden, wenn alle Tatmotive im persönlichen Bereich des Betroffenen liegen, urteilte Hessens Sozialgericht. Sonst ist er für einen Arbeitsunfall zu entschädigen. (Az. AZ L 3 U 82/06) (dpa)