: Betrifft alle Richter
Betr: Ver.di entdeckt Herz für Papierlose, taz vom 9. 4. 2008
Richterinnen und Richter aller Gerichtsbarkeiten sind berechtigt, ihnen durch Gerichtsverfahren bekannt gewordene Straftaten den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen. Dieses geschieht häufig auch bei den Hamburger Arbeitsgerichten, und zwar insbesondere bei Delikten wie Steuer- oder Abgabenhinterziehung und Schwarzarbeit. Mit illegaler Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben wir fast nie zu tun, so dass keine gesicherte Aussage dazu möglich ist, mit welcher Häufigkeit Richterinnen und Richter in diesem Bereich den Strafverfolgungsbehörden Mitteilung machen. Ich finde es deshalb sehr bedauerlich, wenn Sie einen unbenannten „Arbeitsrechtsinsider“ mit der Vermutung zitieren, dass ein solches Verhalten bei anderen Richterinnen und Richter nicht vorgekommen wäre, und das Verhalten der Richterin als unglaublich bezeichnen. Im Übrigen ist richtig zu stellen, dass die Richterin die Akte nicht an die Ausländerbehörde weitergeleitet hat, sondern an die zuständige Staatsanwaltschaft.HELMUT NAUSE, Hamburg